Über welche Kostenart wird der Wertverlust von Gebrauchsgütern erfasst?
Abschreibungen erfassen im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen, d.h. sie umfassen auch den Wertverlust von Gebrauchsgütern. Die Wertminderung von Wirtschaftsgütern muss auch in der Buchhaltung richtig gespiegelt werden. Der Vermögensgegenstand wird also in jeder Rechnungsperiode abgewertet. Abgeschrieben werden dürfen die gesamten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes.